Notfall-Bereitschaft: +49 1514 4271438

Saison 2024: 22.03. - 31.10.

Platzordnung

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Gültige Platzordnung für Campingplatz „Porta del Sol“

Sehr geehrte Campingfreunde, herzlich willkommen auf dem Campingplatz „Porta del Sol“!

Wir sind bestrebt, Ihnen die Zeit, die Sie auf unseren Campingplätzen verbringen, so angenehm wie möglich zu gestalten. Im Interesse der anderen Campinggäste und um einen reibungslosen Aufenthalt auf unserem Platz zu gewährleisten, bitten wir Sie, nachfolgende Regeln zu beachten:

  • Bei Ihrer Ankunft melden Sie sich bitte zuerst an der Rezeption (polizeiliche Meldepflicht). Dies gilt auch für Besucher, egal ob Sie auf dem Campingplatz übernachten möchten oder nicht. Jugendliche haben bis zum vollendeten 16. Lebensjahr bei der Anmeldung eine schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorzulegen.
  • Alle Campinggäste und Besucher zahlen bei der Anreise die nach dem aktuellen Entgeltverzeichnis geltenden Benutzungsentgelte. Der Nutzungsvertrag gilt für den gesamten Entgeltzeitraum als fest geschlossen, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Im Fall der unterbliebenen oder verkürzten Nutzung werden keine Entgelte zurückerstattet, soweit nicht der Campingplatzbetreiber für eine unterbliebene oder eingeschränkte Nutzung verantwortlich ist. Eine Kündigung des Nutzungsvertrages ist ausgeschlossen.
  • Das Aufstellen der Zelte, Wohnwagen oder Wohnmobile erfolgt auf der durch den Campingplatzbetreiber zugewiesenen Stellfläche; ein Anspruch auf eine bestimmte Stellfläche besteht nicht. Die Nutzung von Campingeinrichtungen und -zubehör ist auf diese Stellfläche beschränkt. Sollte es an der zugewiesenen Stellfläche Behinderungen oder Beeinträchtigungen geben oder sollten diese nachträglich entstehen, bitten wir Sie, dies bei der Rezeption sofort anzuzeigen. Nach Möglichkeit erfolgt bei anerkennenswerten Behinderungen oder Beeinträchtigungen die Zuweisung einer neuen Stellfläche, jedoch keine Entgeltermäßigung.
  • Es ist nicht gestattet, auf dem Campingplatz Gräben zu ziehen oder die Stellplätze einzufrieden. Bitte achten Sie darauf, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre o. ä. Campingzubehör gefährdet wird. Schlecht erkennbare Gefahrenquellen kennzeichnen Sie bitte durch gut sichtbare Markierungen.
  • Die Abreise hat bis 12.00 Uhr zu erfolgen, da wir sonst ein weiteres Übernachtungsentgelt erheben müssen. Bitte verlassen Sie Ihren Stellplatz in einem sauberen Zustand.
  • Das Begehen und Befahren der Wege erfolgt auf eigene Gefahr. Im Winter, bei Schneefall und Frost, bei schlechter Witterung usw. überzeugen Sie sich bitte selbst, ob die Witterungsverhältnisse das Befahren oder Begehen der Verkehrswege zulassen. Die Wege können nicht in jedem Fall und zu jeder Zeit eis- und schneefrei gehalten werden. Der Campingplatzbetreiber übernimmt keine Räumungspflicht.
  • Das Fahren mit Fahrzeugen aller Art ist nur auf den hierfür vorgesehenen Straßen im Schritttempo (5 km/h) statthaft. Das Parken auf nicht gemieteten Flächen ist verboten. Im Übrigen gilt die StVO. Besorgungs- oder Freizeitfahrten mit Pkw oder Krad innerhalb des Campingplatzes sind nicht gestattet.
  • Die PLATZRUHE in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr ist unbedingt einzuhalten. In dieser Zeit herrscht absolutes Fahrverbot, der Campingplatzbetreiber kann den Platz sperren. Beim Betrieb von Radio, Fernseher, CD-Player o.ä. sowie bei Unterhaltungen und Gesprächen darf Zeltlautstärke nicht überschritten werden. Insbesondere Rasenpflege, Heckenschneiden, Bau- und Reparaturarbeiten sind in dieser Zeit untersagt.
  • Ballspiele sind auf dem Platz verboten. Hierfür steht Ihnen die Spielwiese zur Verfügung.
  • Auf Sauberkeit legen Sie sicher ebenso großen Wert wie wir. Deshalb bitten wir Sie, das Gelände und die Sanitäranlagen sauber zu halten. Kinder bis zum Alter von 5 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener die Sanitäranlagen nutzen.
  • In den Waschräumen der Sanitäranlagen ist Wäsche waschen sowie Geschirr spülen untersagt. Bitte nutzen Sie die dafür vorgesehenen Waschplätze, Waschmaschinen und Trockenräume. Das Waschen von Kraftfahrzeugen auf dem Campingplatz ist verboten (Gewässerschutz).
  • Müllentsorgung:
    • Für die Entsorgung des Restmülls sind die 1100 l – Container mit den grünen oder schwarzen Deckeln zu benutzen. Der Inhalt der Müllsäcke muss in die Container gekippt werden (Vorschrift des Entsorgers!).
    • Für Verpackungen mit dem Grünen Punkt sind die 1100 l – Container mit dem gelben Deckel vorgesehen. Auch hier gilt die Vorschrift des Entsorgers, dass die Inhalte der Müllsäcke in die Container gekippt zu entleeren sind.
    • Für Papier und Pappe, sowie für Weiß- und Buntglas, sind die Würfelcontainer zu benutzen.
    • Jeglicher Sperrmüll ist in der Rezeption anzumelden. Er wird dann abgeholt und gebührenpflichtig entsorgt.
    • Für Grünschnitt stehen die Kippanhänger bei den Müllcontainern zur Verfügung
    • Die Entleerung von Chemietoiletten ist in den Chemieausgüssen vorzunehmen.

Um die Entsorgungskosten für alle gering zu halten, möchten wir Sie bitten, die obigen Regeln einzuhalten. Wir weisen nochmals darauf hin, dass der Campingplatz per Kamera überwacht wird. Zuwiderhandlungen werden einmalig abgemahnt und führen im Wiederholungsfall zur fristlosen Kündigung mit Platzverbot.

  • Lagerfeuer sind auf dem Campingplatzgelände verboten.
  • Grillen ist auf der eigenen Stellfläche, sowie einem vom Campingplatzbetreiber zugewiesenen Platz erlaubt. Glut und Feuer sind ständig zu beaufsichtigen, Einweggrillgeräte sind nicht zulässig. Der Grillende übernimmt die volle Haftung für eintretende Schäden. Der Campingplatzbetreiber kann bei erhöhter Waldbrandstufe ein Grillverbot aussprechen.
  • Für Kinder steht der Kinderspielplatz zur Verfügung. Eltern haben ihre Kinder ständig verantwortungsvoll zu beaufsichtigen. Bei Verletzung der Aufsichtspflicht haften Sie für Schäden, die durch ihre Kinder verursacht werden.
  • Das Mitführen von Hunden ist nur unter Leinenzwang und nur dann erlaubt, wenn vom Tier keine Gefahren oder nicht hinnehmbare Störungen ausgehen. Der Hundebesitzer haftet für entstehende Schäden.
  • Die Steckverbindungen und Leitungen zwischen der elektrischen Anlage des Campingplatzbetreibers und der elektrischen Anlage des Mieters stellen besondere Gefahrenstellen dar. Daher sind die verwendeten Kabel, Steckverbindungen und elektrischen Anlagen stets in einwandfreiem und vorschriftsmäßigem Zustand zu halten. Der Gast haftet für alle Schäden, welche durch die von ihm verwendeten, elektrischen Anlagen bzw. des Zubehörs verursacht werden.
  • Die Gasanlagen und Gasheizungen in den Wohnanlagen müssen den gesetzlichen Bestimmungen und den Richtlinien des DVGW – G 607 entsprechen und sind vom Gast regelmäßig warten zu lassen. Dem Campingplatzbetreiber sind auf Verlangen entsprechende Nachweise zu erbringen. Der Gast haftet für alle Schäden, welche durch die ihm gehörenden Gasanlagen verursacht werden.
  • Der Campingplatzbetreiber übt durch seine MitarbeiterInnen und beauftragte Personen das Hausrecht aus. Dies berechtigt dazu, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie bei grob oder beharrlich störendem Verhalten oder Verstoß gegen die Campingplatzordnung des Platzes zu verweisen. Die betreffende Person hat den Campingplatz unverzüglich zu verlassen und darf diesen nur zum Abbau der eigenen Campingeinrichtung im notwendigen Umfang nochmals betreten. Der Abbau hat unter Einhaltung der Campingplatzordnung unverzüglich zu erfolgen. Ein Campingplatzverweis gilt für die gesamte Saison, mindestens jedoch für die Dauer von 6 Monaten. Eine Rückerstattung der bereits entrichteten Gebühren erfolgt nicht.
  • Der Campingplatzbetreiber sowie seine Mitarbeiter und Gehilfen haften für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden durch Dritte (Diebstahl, Vandalismus etc.) sowie höherer Gewalt (Gewitter, Sturm etc.) wird keine Haftung übernommen. Der Campinggast stellt den Campingplatzbetreiber von Ersatzansprüchen frei, die aufgrund des Verhaltens des Campinggastes und der von ihm in den Vertrag einbezogenen Personen, sowie des Zustandes seiner Camping- und sonstigen Einrichtungen, Gerätschaften, Fahrzeuge etc. durch Dritte gegen den Betreiber erhoben werden. Jeder Campingplatzgast hat über eine entsprechende Haftpflichtversicherung zu verfügen. Der Campingplatzbetreiber kann die Vorlage der Versicherungspolice verlangen.

Dauercamper beachten bitte auch die nachfolgenden Regelungen

Die Vermietung der Stellfläche erfolgt stets nur für ein Kalenderjahr. Der Vertrag verlängert sich danach automatisch, wenn nicht spätestens 3 Monate vor Vertragsende gekündigt wurde.

  • Eine Anzahlung von 485,00 € ist bis zum 15.09. auf dem Südstrand und bis zum 01.11. auf Porta zu entrichten. Die Restzahlung hat bis zum 15.03. zu erfolgen. Sofern 2 % Skonto gewünscht werden, ist die gesamte Miete zum Herbstzahlungstermin zu erfolgen. Gerät der Gast mit der Zahlung länger als einen Monat in Verzug, erfolgt eine Verzinsung i.H.v. 1,5 % pro Monat des jeweils offenen Rechnungsbetrages. Der Campingplatzbetreiber ist in diesem Fall berechtigt, den reservierten Platz anderweitig zu vergeben. Zusätzlich ist er befugt, noch aus der Vorsaison auf dem Stellplatz befindliche Anlagen des Gastes zu entfernen. Diese Anlagen werden durch den Campingplatzbetreiber bis zur Dauer von sechs Monaten verwahrt, ohne dass dieser dem Eigentümer für eintretende Schäden an den Anlagen haftet. Ausgenommen sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Nach Ablauf der sechs Monate können die Anlagen vernichtet oder verwertet werden. Die Kosten der Verwahrung sind vom Eigentümer zu tragen.
  • Jede Gebrauchsüberlassung an Dritte ist mit dem Vermieter abzusprechen.
  • Die durch den Gast angeschlossenen elektrischen Anlagen haben den gültigen DIN/VDE-Vorschriften zu entsprechen und sind vom Abnehmer auf eigene Kosten prüfen zu lassen. Die erstmalige Prüfung hat unverzüglich nach dem Anschluss zu erfolgen. Nicht dauerhaft fest verbundene Anlagen (gesteckte Anlagen) sind jährlich, feste Anschlüsse sind alle 4 Jahre zu überprüfen. Dem Campingplatzbetreiber sind auf Verlangen entsprechende Nachweise zu erbringen.
  • Gesteckte Anlagen (z. B. Campingwagen) müssen mit H07RN-F 3G2,5-Kabel angeschlossen sein.
  • Die Stromabrechnung erfolgt zum Ende der Saison – spätestens jedoch zum 31. Oktober jeden Jahres – in der Rezeption.
  • Baumpflege an Stellplätzen ist in Absprache mit dem Campingplatzbetreiber vorzunehmen.
  • Bauliche Veränderungen an Wohnwagen oder am Vorzelt sind nur mit vorheriger, schriftlicher Zustimmung des Campingplatzbetreibers zulässig. Bau- und Reparaturarbeiten sind nur während der Vor- und Nachsaison (vom 01.10. bis 14.05.) durchzuführen. Sämtliche Bauten und Veränderungen sind bei Ende des Mietvertrages auf eigene Kosten vom Mieter zu beseitigen.
  • Nach Ende der Saison ist der Platz so aufzuräumen, dass nur der Wohnwagen, das Vorzelt und evtl. ein Gerätehaus auf dem Platz verbleiben. Der Vermieter haftet nicht für Schäden oder Verluste, sofern nicht vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten des Vermieters vorliegt. Dem Mieter wird geraten, eine Wohnwagenvollkaskoversicherung abzuschließen.

Brandschutzmaßnahmen

  • Die Fläche von Mobilheimen dar 40 m² nicht überschreiten.
  • Eine zusätzliche Terrasse darf 10 m² nicht überschreiten und muss vom Mobilheim getrennt sein (keine feste Verbindung)
  • Eine Überdachung der Terrasse muss ebenfalls vom Mobilheim getrennt sein.
  • Um Mobilheimen muss umlaufend ein Freiraum von 5,00 m eingehalten werden.
  • Bei Wohnwagen beträgt der Freiraum umlaufend 3,00 m.
  • Die Maße werden vom äußersten Punkt (Überdach, Gaskasten) gemessen.
  • Holzschuppen sind grundsätzlich verboten
  • Blechschuppen sind gestattet, sofern sie kleine brennbaren Materialien bzw. Gasflaschen enthalten und die Raumgröße geringer als 10 m³ ist. Sie dürfen dann auch im Abstandsbereich von 3,0 m bzw. 5,00 m stehen.
  • PVC-Schuppen sind zugelassen, sofern sie nicht im Freiraum der Wohnwagen bzw. Mobilheimen stehen.
  • Holzzäune jeglicher Art sind verboten.
  • Metallzäune sind nur bis maximal 1,30 m Höhe zulässig.
  • Sichtschutzzäune aus PVC sind bis 1,40 m Höhe auch umlaufen zugelassen, müssen aber im Winter abgebaut sein.
  • Hecken müssen so weit zurückgeschnitten werden, dass die Wegbreiten von mindestens 3,00 m eingehalten werden
  • Die Bestimmungen der Landesverordnung über das Zelt- und Campingplatzwesen des Landes Schleswig-Holstein in der jeweils gültigen Fassung sind Vertragsbestandteil.
  • Der Campingplatzbetreiber im Sinne dieser Campingplatzordnung ist die Lenster Südstrand GmbH & Co KG
  • Diese Campingplatzordnung gilt von dem Tage der Ausfertigung an bis auf Weiteres. Sie gilt für das gesamte vom Campingplatzbetreiber bewirtschaftete Campinggelände, einschließlich aller darauf befindlichen Gebäude und Einrichtungen.

Das Team von „Porta del Sol“ wünscht Ihnen einen angenehmen und erholsamen Aufenthalt auf unserem Campingplatz!

Grömitz, 11.01.2020

Zuletzt aktualisiert am 22.12.2023